Bodenwanne, eingeschränkte Lagerung

Bodenwanne mit Lochblech ist Vorschrift

Alle Böden im Gefahrstoffschrank dienen auch als Auffangwanne für Leckagen. Die unterste Wanne ist höher und muß a) den Inhalt des größten Einzelgebindes sowie b) 10% der insgesamt im Schrank gelagerten Flüssigkeiten auffangen können. Um dies zu gewährleisten, darf sie nicht vollgestellt werden! Enthält die Bodenwanne einen Lochblecheinsatz, ist darunter das vorgeschriebene Rückhaltevolumen gewährleistet und auf dem Lochblech dürfen dann auch Behälter gelagert werden.

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