Gefahrstoffschrank-richtig genutzt

Korrekte Kennzeichnung für Sicherheitsschränke ohne technische Abluft

Bild 1    Gasflaschenschränke ohne technische Abluft dürfen nur für inerte Gase verwendet werden und müssen entsprechend gekennzeichnet sein.

Bild 2    Bei Gefahrstoffschränken ohne technische Abluft muß eine EX-Zone markiert oder wenigstens deutlich sichtbar ausgewiesen werden.

Elektrokabel wegstauen

Prüfpflicht von Gefahrstoffschränken und Sicherheitsschränke

Ist der Gefahrstoffschrank an Ihrer Arbeitsstätte noch auf dem aktuellen Stand der Technik ?

Es besteht eine Prüfpflicht für Gefahrstoffschränke gemäß TRbF 20 sowie durch die ArbStätt V §4 Abs. 3.

Fragen zur Nutzung von Gefahrstoffschränken ,jährlicher Wartung oder Prüfung von Gefahrstoffschränken ?

Wenden Sie sich an uns über unser  Kontaktformular oder an mail@sdl-postel.de  und wir nehmen kurzfristig Kontakt mit Ihnen auf, um die Details zu klären.

Kontakt

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Telefon:  +49 2206-911837

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